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BHV-Standard für Allergikerfreundlichkeit von Betrieben begrüßt

Der medizinisch geprüfte BHV-Standard unterscheidet sich von nicht näher bestimmten oder gar unsinnigen Bezeichnungen und Angeboten., © Bayerischer Heilbäder-Verband
Der medizinisch geprüfte BHV-Standard unterscheidet sich von nicht näher bestimmten oder gar unsinnigen Bezeichnungen und Angeboten., © Bayerischer Heilbäder-Verband

30.10.2019 - Der medizinisch geprüfte BHV-Standard für Allergikerfreundlichkeit kommt bei den Betrieben gut an: bereits 480 Betriebe mit 4.100 zertifizierten Betten haben sich in diesem Jahr dafür entschieden, ihr Angebot standardisiert allergikerfreundlich auszurichten. 

Hintergrund für die Einführung des bayernweit geltenden Standards für Allergikerfreundlichkeit waren die z.T. irreführenden, selbsterklärten und oft selbstgestrickten Angaben der Beherbungsbetriebe. Medizinisch ungeprüfte Angaben wie "allergiegerecht", "allergikergeeignet" oder gar "allergenfrei" verunsichern die Gäste. Die Betriebe verfügen oft nicht über die Kenntnisse, wie sie sich pragmatisch und zugleich medizinisch gesichert allergikerfreundlich ausstatten können.

Der BHV-Standard für Allergikerfreundlichkeit schafft hier Abhilfe. In den BHV-Schulungsveranstaltungen werden die Betriebe mit dem neuen Standard vertraut gemacht und lernen, sich nach den für jede Betriebsart festgelegten, standardisierten Bedingungen auszurichten. Dies gibt den Betrieben Sicherheit, auch im Umgang mit Gästen, die bestimmte Allergene meiden müssen.