Neue Kurortprädikate

Ort mit Waldkurbetrieb und Waldheilbad sind die neuen Prädikate, die in Bayern erworben werden können.

2025 in der Verordnung zur Änderung der Bay. Anerkennungsverordnung veröffentlicht

 

Anforderungen: 

Ort mit Waldkurbetrieb ist ein Kurort, 

  • mit Kurwald (12 ha oder 2x6 ha)
  • Kurwald-Nutzungskonzept
  • Waldgestaltungskonzept
  • Kurbetrieb zur Durchführung von Waldkuren zur Gesunderhaltung, und Gesundheitsvorsorge

Waldheilbad ist ein Kurort,

  • mit Heilwald (12 ha oder 2x 6 ha) für indikationsbezogene therapeut. oder rehabilitative Behandlung
  • Heilwald-Nutzungskonzept
  • Waldgestaltungskonzept
  • Kurbetriebe zur Durchführung von Waldkuren mit therapeutischen Behandlungen
  • Mindestens 10 Jahre Kurort
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