Neue Kurortprädikate
Ort mit Waldkurbetrieb und Waldheilbad sind die neuen Prädikate, die in Bayern erworben werden können.
2025 in der Verordnung zur Änderung der Bay. Anerkennungsverordnung veröffentlicht
Anforderungen:
Ort mit Waldkurbetrieb ist ein Kurort,
- mit Kurwald (12 ha oder 2x6 ha)
- Kurwald-Nutzungskonzept
- Waldgestaltungskonzept
- Kurbetrieb zur Durchführung von Waldkuren zur Gesunderhaltung, und Gesundheitsvorsorge
Waldheilbad ist ein Kurort,
- mit Heilwald (12 ha oder 2x 6 ha) für indikationsbezogene therapeut. oder rehabilitative Behandlung
- Heilwald-Nutzungskonzept
- Waldgestaltungskonzept
- Kurbetriebe zur Durchführung von Waldkuren mit therapeutischen Behandlungen
- Mindestens 10 Jahre Kurort