Tag der Pflege: Gesetzlicher Kuranspruch für pflegende Angehörige gefordert

Senioren genießen den Aufenthalt im Kurpark, © Kur- & GästeService Bad Füssing
Senioren genießen den Aufenthalt im Kurpark, © Kur- & GästeService Bad Füssing

 

Bad Füssing – Der Bayerische Heilbäder-Verband e.V. (BHV) hat zum Tag der Pflege am 12. Mai 2016 einen gesetzlichen Kuranspruch für pflegende Angehörige gefordert. „Pflegende Angehörige sollten ähnlich wie bei den Mutter-Kind-Kuren diesen Anspruch bekommen“, sagte der Vorsitzende des BHV, Klaus Holetschek. „Denn die Angehörigen leisten einen unersetzlichen Dienst, der nicht nur aus menschlicher Sicht sehr wertvoll ist. Dieser Dienst spart den Krankenkassen auch sehr viel Geld. Und er ist körperlich und seelisch äußerst belastend.“

Der Verband hatte es in der Vergangenheit erlebt, dass pflegende Angehörige nach dem Tod des gepflegten Familienmitglieds keine Kur bekamen, obwohl sie am Ende ihrer Kräfte waren und jahrelang für eine aufopferungsvolle Pflege ihre eigenen Bedürfnisse in den Hintergrund gestellt hatten. Ein Beispiel dafür war Erika Dorsch aus Dettelbach bei Kitzingen, die ihren schwerst kranken Mann zehn Jahre lang gepflegt hatte. Nach seinem Tod war sie selbst Patientin. Erst nach Intervention und der Veröffentlichung des Falles durch den Bayerischen Heilbäder-Verband e.V. und im letzten Widerspruchsverfahren genehmigte die Krankenkasse eine dreiwöchige Kur.

Für Pflegekräfte hat der BHV mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) ein wissenschaftlich begleitetes Projekt gestartet. Ziel ist es, ein für Pflegekräfte maßgeschneidertes Präventionsprogramm zu entwickeln, das auf alle Kurorte und Heilbäder angewendet werden kann. Die Ludwig-Maximilians-Universität München entwickelt, begleitet und evaluiert dieses Präventionsprogramm.

 

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