Weiterhin Sparkurs der Krankenkassen bei Reha und Vorsorge

Noch immer wird fast jeder fünfte Antrag für eine Kurmaßnahme durch die Krankenkassen abgelehnt, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.
Noch immer wird fast jeder fünfte Antrag für eine Kurmaßnahme durch die Krankenkassen abgelehnt, © Bayerischer Heilbäder-Verband e.V.

 

Bad Füssing – Die gesetzlichen Krankenkassen fahren nach Ansicht des Bayerischen Heilbäder-Verbandes bei Reha und Vorsorge einen undurchsichtigen Sparkurs auf Kosten der Patienten.

„Nach der neuesten Studie des IGES-Instituts wird fast jeder fünfte Antrag auf Vorsorge oder Reha abgelehnt und meistens sogar zu Unrecht“, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes, Klaus Holetschek. „Gegen jeden vierten Ablehnungsbescheid wird Widerspruch eingelegt, und die Hälfte davon ist erfolgreich. Das zeigt doch: hier stimmt etwas nicht. Da muss man schon den Verdacht haben, dass die Krankenkassen erst mal ablehnen, weil sie hier sparen wollen.“

Bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen war die Ablehnung am niedrigsten und bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen besonders hoch. Zudem lehnten die Kassen jeden dritten Antrag auf eine stationäre Vorsorgeleistung ab. Die Studie hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl Josef Laumann, in Auftrag gegeben.

Erstaunlich ist für Holetschek die Tatsache, dass die Ablehnungsquoten erheblich schwanken. Bei Reha und Vorsorge variiert die Quote je nach Krankenkasse zwischen 8,4 und 19,.4 Prozent. Noch größer sind diese Unterschiede bei den Anträgen auf Hilfsmittel. Überdurchschnittlich oft wurden Hilfsmittel für chronische Wunden abgelehnt. Die Varianz zwischen den Krankenkassen ist hier am größten: von 3,8 bis 54,7 Prozent.

Empörend findet es der Bayerische Heilbäder-Verband, dass laut der Studie die Mehrheit der Krankenkassen keine Daten über die Anzahl der Widersprüche und deren Ergebnis übermitteln konnte. „Die Situation ist für uns und die Versicherten unbefriedigend“, so Holetschek. „Es kann doch nicht sein, dass Patienten ihre Leistungen abhängig davon erhalten, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Jeder dritte Patient wusste nicht einmal, dass er Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen kann. Es kann auch nicht sein, dass Krankenkassen keine Daten über Leistungsbewilligungen und Ablehnungsbescheide liefern können.“

Der Bayerische Heilbäder-Verband will deshalb ebenso wie Staatssekretär Karl Josef Laumann die Krankenkassen an die Kandare nehmen. „Wir brauchen eine gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, ihre Daten zu veröffentlichen“, betonte Holetschek. „Nur so erhalten wir mehr Transparenz über die Genehmigungspraxis der Krankenkassen. Dies fördert auch den Wettbewerb unter den Krankenkassen, und es sorgt für mehr Vertrauen bei den Versicherten.“

 

 

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