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Neu ab 2019:Vorteile der TÜV-Prüfung in für Allergiker qualitätsgeprüften bayerischen Kurorten

Gruppenfoto aller am Aufbau des Für Allergiker qualitätsgeprüften Kurortes Bad Staffelstein Beteiligten, © Kur & Tourismus Service Bad Staffelstein
Gruppenfoto aller am Aufbau des Für Allergiker qualitätsgeprüften Kurortes Bad Staffelstein Beteiligten, © Kur & Tourismus Service Bad Staffelstein

27.02.2019 - Hoher Bekanntheitsgrad der Prüforganisation, globale Ausrichtung, Listungen in „Certipedia“ und „Gesundes Bayern“ sowie mehr Sicherheit für qualitätsgeprüfte Betriebe sind seit Jahresbeginn die Vorteile für Ihren Ort und die Betriebe.

Mit TÜV Rheinland prüft seit Jahresbeginn eine der bedeutendsten Prüforganisationen im Gesundheitswesen und im Tourismus die Einhaltung der Kriterien in für Allergiker qualitätsgeprüften Kurorten in Bayern. Der Bekanntheitsgrad von TÜV Rheinland liegt allein in Deutschland bei 98%, so dass Ihre Gäste die Qualität des Angebots sofort erkennen können.

Mit TÜV Rheinland als global tätigem Unternehmen werden Ihre allergikerfreundlichen Betriebe weltweit sichtbar. Mit Schwerpunkt Europa ist TÜV-geprüfte Qualität auch in für den Tourismus immer wichtiger werdenden außereuropäischen Räumen wie Naher Osten, Asien oder Amerika ein Begriff. Jeder Betrieb wird in "Certipedia", der viel frequentierten TÜV Rheinland-Datenbank gelistet. Die globale Ausrichtung gilt als deutlicher Vorteil gegenüber einer bisher nur europäischen Reichweite. "Certipedia" und Listung in „Gesundes Bayern“ bedeuten: hohe Wahrnehmbarkeit der qualitätsgeprüften Betriebe.

TÜV Rheinland prüft die Einhaltung der Kriterien nach international gültigen Prüfstandards. Diese sind für Orte und Betriebe nicht aufwändiger als bisher, machen aber das Angebot sicherer. Dazu gehört auch die nun eingeführte jährliche stichprobenartige Überprüfung. Um den Aufwand für Orte und Betriebe zu reduzieren, wurde die Siegelgültigkeit internationalen Standards angepasst. Das Siegel ist nun drei Jahre gültig. Die Kosten bleiben im Prinzip gleich, sie werden lediglich der jetzt dreijährigen Siegelgültigkeit angepasst.